Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir das Reiserücktrittsrisiko nicht alleine tragen können und folgende Stornobedingungen fester Bestandteil einer Bestätigung bzw. eines Gastaufnahmevertrages sind:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer telefonisch und/oder schriftlich vom Gast bestellt und vom Vermieter telefonisch und/oder schriftlich zugesagt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Gründen das Zimmer abbestellt worden ist.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten Preis ( Buchungsbestätigung ) zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Danach zahlt der Gast 80% des vertraglich vereinbarten Preises an den Vermieter. Dasselbe gilt auch bei verspätetem Reisebeginn oder vorzeitiger Abreise.